Wir bieten persönliche Beratungen direkt bei Ihnen Zuhause oder in unserem Büro an. Professionelle und individuelle Pflegeleistungen, individuelle Schulungen/Kurse, unterstützen Sie bei Anträgen, Wiedersprüchen und begleiten Sie gerne bei den MDK- Begutachtungen.
Im Laufe des Lebens steigt das Risiko einer Pflegebedürftigkeit ganz natürlich an. Meist gehen Selbstständigkeit und die eigene Leistungsfähigkeit schleichend mehr und mehr verloren. Und doch setzen sich viele Betroffene nicht immer rechtzeitig mit den unangenehmen Konsequenzen des Alterns auseinander. Dabei ist der Beratungsbedarf erfahrungsgemäß gerade im Bereich der Ansprüche, wie zum Beispiel bei Pflegesachleistungen und dem Pflegegeld, hoch.
Mit über 4 Millionen pflegebedürftigen Menschen, von denen mehr als die Hälfte zu Hause gepflegt werden, ist die Zahl derer, die täglich Hilfe von anderen Personen brauchen, enorm und sie wird vermutlich aufgrund der demografischen Entwicklung weiter steigen.
Was viele nicht wissen: Auch Kinder und Jugendliche können pflegebedürftig sein und sind somit anspruchsberechtigt, Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung zu beziehen.
Doch wann gelte ich überhaupt als „pflegebedürftig“ und welche Leistungen kann ich aus der gesetzlichen Pflegekasse in Anspruch nehmen? Wie beantrage ich einen Pflegegrad (ehemals Pflegestufe)? Was erwartet mich bei der Pflegebegutachtung durch den Medizinischen Dienst (MDK)? Kann ich gegen eine Ablehnung der Pflegekasse Widerspruch einlegen und wie begründe ich diesen?
Bei der Beantwortung all dieser Fragen dürfen Sie sich gerne vertrauensvoll an uns wenden! Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, Pflegebedürftige und pflegende bzw. sorgende Angehörige individuell zu beraten und unterstützen.
Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung erhält ein Pflegebedürftiger von seiner zuständigen Pflegekasse, über die er automatisch bei seiner Krankenkasse mitversichert ist. Um Leistungen zu erhalten, ist es zunächst erforderlich einen Antrag zu stellen. Ob dies telefonisch oder schriftlich (formlos) erfolgt, spielt hierbei keine Rolle. Der Beginn der Leistungen richtet sich nach dem Antragsdatum. Das Pflegegutachten steht als Grundlage aller Bewilligungen durch die Pflegekassen im Zentrum unserer Arbeit.
Dieses Gutachten stellt eine individuelle Einschätzung des körperlichen, psychischen und geistigen Zustands des Versicherten dar und wird in den meisten Fällen durch Gutachter des Medizinischen Dienst (früher MDK – Medizinischer Dienst der Krankenkassen) auf Grundlage der Begutachtungsrichtlinien in einem persönlichen Gespräch mit dem Pflegebedürftigen und seinen pflegenden Angehörigen erstellt. So werden Pflegegrad (früher Pflegestufen) und die sich daraus ergebenen Pflegeleistungen für den Pflegebedürftigen ermittelt.
Wir möchten mit Kindern/ Jugendlichen und Erwachsenen, im Einzel- oder Gruppen gemeinsam die Fähigkeiten erarbeiten.
Bei kurzfristigen schwierigen Situationen/hoher Anspannung etwas wirksames als Unterstützung finden was hilft, ohne das dabei langfristig ein Schaden entsteht.
Unsere kompetenten Pflegeexperten stehen Ihnen zur Verfügung, um Ihnen bei Fragen und Problemen im Pflegebereich kompetente Beratung und Unterstützung zu bieten.
Gemeinsam erreichen wir den Pflegegrad, der Ihnen zusteht.
Oft erwischt es die Antragsteller und Angehörigen kalt und die Enttäuschung ist groß, wenn ein Antrag auf Pflege abgelehnt wird. Kein Wunder, denn meist ist der Leidensdruck der Versicherten bereits erhöht, wenn ein Pflegegrad oder eine Erhöhung beantragt wird. Und doch ist es gar nicht so unwahrscheinlich, dass auch Sie einmal eine Ablehnung von der Pflegekasse erhalten. Von zahlreichen Anträgen auf Feststellung einer Pflegebedürftigkeit pro Jahr werden viele abgelehnt oder Pflegebedürftige zu niedrig eingestuft. Aus unserer Erfahrung oft zu Unrecht oder auf Grund von unzureichenden oder lückenhaften Gutachten..
Gemeinsam setzen wir Ihren gerechten Pflegegrad und Ihre Leistungsansprüche gegenüber der Pflegekasse durch.
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